Johannes RöserWas bestimmt die Menschenrechte?
Aus: Christ in der Gegenwart 30/2009 S. 331 f.
Das Entsetzen ist groß. Erneut ist eine russische Journalistin und Menschenrechtsaktivistin entführt und umgebracht worden, weil sie hartnäckig über Verbrechen gegen die Menschlichkeit aufklärte und die Bevölkerung aus Lethargie wachrütteln, den politischen Machthabern einen Spiegel vorhalten wollte. Diesmal traf es die im tschetschenischen Grosny tätige Natalja Estemirowa - nur wenige Monate nach den Morden an Rechtsanwalt Stanislaw Markelow sowie an der kremlkritischen Journalistin Anastasia Baburowa. Dies alles wiederum zu einem Zeitpunkt, da erneut versucht wird, die Hintergründe des Mordes an der Journalistin Anna Politkowskaja zu erhellen und die Drahtzieher ausfindig zu machen. Amnesty International sagt, der jetzige Mord sei erneut eine "schreckliche Tragödie" und stehe im Zusammenhang mit dem "Versuch, die Zivilgesellschaft in Russland mundtot zu machen". Bundeskanzlerin Angela Merkel verlangt von Präsident Dimitrij Medwedew energische Untersuchungen. Die Tat sei ein "nicht hinnehmbares Ereignis". Große Zweifel werden wieder einmal vermehrt, ob Russland und seine Regierung wirklich fähig sind, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie herzustellen. All diese Geschehnisse fordern außerdem die russische orthodoxe Kirche heraus, die stets an Moral appelliert, jedoch in den konkreten Fällen aus Rücksichtnahme auf die Allianz mit der Staatsmacht allzu sehr schweigt. Was wird im Moskauer Patriarchat in der Menschenrechtsfrage wirklich gedacht und tatkräftig, handfest unternommen?
Eine evangelische AnfrageGenau vor einem Jahr ist von der führenden Geistlichkeit ein Grundlagentext zum Thema verabschiedet worden: "Würde, Freiheit und Rechte des Menschen". Mit der Veröffentlichung wollte man auch eine internationale, kirchenübergreifende Debatte anstoßen. Man bat um Rückmeldungen. Das ist nun geschehen, zunächst mit einer sehr kritischen Stellungnahme der Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa. Diese wirft der Erklärung der russischen orthodoxen Kirche grundsätzlich vor, den Eindruck zu erwecken, die allgemeinen Menschenrechte würden im Namen der christlichen Moral relativiert. So werde in dem Dokument unterstellt, dass die Einhaltung der Menschenrechte Christen vielfach dazu zwinge, den göttlichen Geboten zuwiderzuhandeln. Manche Menschenrechts-Institutionen wollten - so lege es das Dokument nahe - unter Berufung auf die unabänderlichen Menschenrechte nur liberalistisches Gedankengut in Umlauf bringen, und damit würden sie zum Beispiel "Abtreibung, Suizid, Unzucht, Perversion, Zerstörung der Familie" begünstigen. Im Hintergrund der westlichen Kritik dagegen steht die angesichts der Fakten nicht unberechtigte Befürchtung, die kirchliche Argumentation könne in Moskau von der staatlichen Gewalt missbraucht werden, um damit die Aushöhlung freiheitlicher, demokratischer Bürgerrechte zu rechtfertigen - um einer vermeintlich höheren Moral willen. Die evangelischen Kirchen erklären, dass in ihrer Sicht die russische orthodoxe Deutung der Menschenrechte nicht nachvollziehbar sei. Die verschiedenen internationalen Menschenrechtserklärungen betonten doch eindeutig und verbindlich den Schutz des Lebens und die Unverletzlichkeit der Person, gerade auch den Schutz des Privatlebens und der Familie. Man habe den Verdacht, die russische orthodoxe Kirche ordne die Menschenrechte den Werten und Interessen des Heimatlandes, der Volksgemeinschaft und der Familie unter. Angesichts der vielen Einschränkungen der zivilen und politischen Rechte in Russland vermisse man dagegen klare Aussagen der Orthodoxie zum Schutz des Einzelnen vor staatlichen Übergriffen, zu politischer Verfolgung, politischen Morden, zur Diskriminierung von Minderheiten und zur Aushöhlung der Demokratie. Menschenrechte kämen nach evangelischem Verständnis allen Menschen aufgrund der ihnen von Gott gegebenen Würde, der Gottebenbildlichkeit, zu. Menschenrechte dürften daher durch keine innerweltliche Instanz verliehen, abgeschwächt oder gar abgesprochen werden.
Eine katholische RechtfertigungIn einer Reaktion auf den evangelischen Text hat jetzt die in Fribourg lehrende Theologin Barbara Hallensleben gemeinsam mit Nikolaus Wyrwoll, dem stellvertretenden Leiter des Ostkirchlichen Instituts in Regensburg, und dem Dominikaner Guido Vergauwen, Rektor der Fribourger Universität, im Ökumenischen Dienst der "Katholischen Nachrichten-Agentur" eine Analyse des Disputs veröffentlicht, die wiederum dem Urteil der Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa Missverständnisse und Fehldeutungen der orthodoxen Erklärung vorwirft. Es stimme nicht, dass die Orthodoxie die Menschenrechte relativiere oder von bestimmten moralischen Auffassungen beziehungsweise Leistungen des Menschen abhängig mache. Die Position der russischen Orthodoxie könne sich vielmehr "auf die beste westliche Menschenrechtstradition berufen, die ihrerseits unverkennbar in christlichen Grundsätzen" wurzele. "Fraglos spricht der Moskauer Text dem Menschen auf biblischer und patristischer Grundlage eine unantastbare und unverlierbare Würde aufgrund seiner Erschaffung nach dem Bilde Gottes zu." Die russische orthodoxe Kirche bevorzuge die Begriffe "natürliche Würde" oder "Wert des Menschen". Diese Würde ist unverlierbar. Allerdings: Wenn der Mensch seine Berufung zur Vergöttlichung, also gemäß dem Bild Gottes zu leben, nicht ausschöpft, bleiben ihm wesentliche Möglichkeiten vorenthalten. Trotzdem ist die Gottebenbildlichkeit unauslöschlich. Patriarch Kyrill I. erklärte dazu: "Ein sittlich unwürdiges Leben zerstört die von Gott verliehene Würde auf der ontologischen (das Sein betreffenden) Ebene nicht, verdunkelt sie jedoch so sehr, dass sie kaum zu erkennen ist. Gerade deshalb braucht es eine große Willensanstrengung, um die natürliche Würde eines Schwerverbrechers oder Tyrannen zu erkennen oder gar anzuerkennen." Ebenfalls sehen die katholischen Theologen entgegen den Einwänden der evangelischen Kirchen den Christusbezug bei der russischen Begründung der Menschenrechte gegeben. Denn in deren Dokument heißt es: "Die Annahme der Fülle der menschlichen Natur außer der Sünde durch den Herrn Jesus Christus ... zeigt, dass die Würde
332durch die Entstellungen, die in dieser Natur infolge des Sündenfalls entstanden sind, nicht in Mitleidenschaft gezogen ist." Ergänzend weisen die katholischen Theologen darauf hin, dass die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 diese Rechte ausdrücklich rückbindet, indem sie sie auf die öffentliche Ordnung und damit selbstverständlich auf verbindlich bestimmende Moralauffassungen hin ausrichtet. Da heißt es: "Jeder ist bei der Ausübung seiner Rechte und Freiheiten nur den Einschränkungen unterworfen, die das Gesetz ausschließlich zu dem Zweck vorsieht, die Anerkennung und Achtung der Rechte und Freiheiten anderer zu sichern und den gerechten Anforderungen des Ethos, der öffentlichen Ordnung und des Allgemeinwohls in einer demokratischen Gesellschaft zu genügen."
Eine orthodoxe ErkenntnisMan kann sich bei schwierigen moralischen Güterabwägungen im Einzelfall oder womöglich gar bei unmoralischem Verhalten eben nicht fundamentalistisch auf ein "Totschlagargument" Menschenrechte berufen, um eigene Interessen durchzusetzen und persönliche Bedürfnisse zu rechtfertigen. Der russische Patriarch hat Recht mit seiner Schlussfolgerung, dass "die Menschenrechte kein absoluter Maßstab sein können, sondern mit einer Reihe von Parametern übereinstimmen müssen". Das entspricht nach Auffassung der katholischen Stellungnahme im Übrigen auch der Auffassung von Immanuel Kant in seiner "Grundlegung zur Metaphysik der Sitten". Demnach ist die Würde des Menschen mit dem "allgemeinen Reich der Zwecke" in der sittlich konstituierten Gemeinschaft verbunden. Die Antwort der evangelischen Kirche wecke leider unterschwellig den Eindruck, als ob es eine Eindeutigkeit in der Deutung von Menschenrechten und Menschenwürde gäbe. Das werde jedoch weder der Praxis noch dem aktuellen Diskurs über Menschenrechte gerecht. Die russische orthodoxe Kirche weise zu Recht auch darauf hin, dass die Menschenrechte sehr unterschiedlich interpretiert werden - und dass darin faktisch seit jeher eine gewisse Relativität und Ambivalenz stecken. Was zählt im Konfliktfall, welches Menschenrecht wiegt schwerer bei konkreter Vieldeutigkeit? Zum Beispiel: "Zählt im Falle der Mohammed-Karikaturen die freie Meinungsäußerung der Urheber oder der Respekt vor den religiösen Gefühlen der Muslime? Ist für das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte gegen den Ausschluss von Frauen vom Berge Athos das religiöse Selbstbestimmungsrecht der Mönchsrepublik oder die Gleichberechtigung der Geschlechter ausschlaggebend? ... Wenn ein schwedischer lutherischer Pastor in einer Predigt darlegt, dass Homosexualität der biblischen Lehre widerspricht, und dafür verhaftet wird, sind dann seine Menschenrechte respektiert? Wer schützt Ärzte oder Krankenschwestern, die sich weigern, bei Schwangerschaftsabbrüchen mitzuwirken, vor der Diskriminierung durch schlechtere Anstellungschancen? ..." Die katholischen Theologen weisen auf die soziale Vernetzung der individuellen Menschenrechte hin: "Die Moskauer Menschenrechtserklärung versteht in der guten Tradition des abendländischen politischen Denkens den Menschen als animal sociale, nicht als selbstbezügliches Individuum, sondern als Person, die ihre Identität nur in Gemeinschaft voll entfalten kann. 'Moralität' wird in dem russischen Text nicht verstanden als ein abstrakter Normenkatalog, sondern als 'Ethos': als eine plausible und durch das politische Gemeinwesen aktiv gepflegte Lebensform unter ganz konkreten sozialen, politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Bedingungen, die das gelingende Leben des Einzelnen wie der Gemeinschaft optimal fördert und eine dynamische Entfaltung der Personwürde begünstigt." Erinnert wird an die berühmte Aussage des deutschen Verfassungs- und Staatsrechtlers Ernst-Wolfgang Böckenförde: "Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann." Diese Sicht stimme überein mit der Auffassung von Patriarch Kyrill, der erklärte: "Die Einsicht, was gut und was schlecht ist, entwickelt sich nicht von selbst. Die optimistische Ansicht von der Natur des Menschen bei Rousseau hat sich schon seit langem als utopisch erwiesen. Nach meiner festen Überzeugung muss das Freiheitsprinzip, das heute durch die Festlegung der Menschenrechte verteidigt wird, mit Ethos und Glaube in Übereinstimmung gebracht werden. Diese Übereinstimmung muss sich in der heutigen Gesellschaftsordnung widerspiegeln."
Eine säkulare FolgerungAus ihrer Begutachtung des orthodox-evangelischen Disputs ziehen die katholischen Autoren den Schluss, dass die Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa die orthodoxe Erklärung gegen ihren offenkundigen Wortlaut gedeutet und somit entstellt habe. Jedenfalls müsse man im neu aufgebrochenen Menschenrechtsdisput festhalten, dass Fragen aufkommen, die keineswegs einfach mit einem naiv-unkritischen Rückgriff auf eine abstrakte Würde des Menschen zu lösen sind. Wenn das Menschenrechtssystem auf die Nichtdiskriminierung jeder beliebigen Sicht individueller Selbstverwirklichung zurückgeführt und seinerseits zum Maßstab des sittlichen Handelns im öffentlichen Raum gemacht wird, dann ist es nicht nur äußerst konfliktträchtig, sondern selbstwidersprüchlich und zerstörerisch für das politische Gemeinwesen. Der Menschenrechtsdialog dürfe nicht aus einem naiven Optimismus heraus, sondern müsse kritisch auch in seinen sozialen wie moralischen Zusammenhängen und Bindungen geführt werden. Die russische orthodoxe Sicht, die die Menschenrechte zugleich an allgemeine moralische Maßstäbe und transzendente religiöse Leitbilder gebunden sieht, verdient es jedenfalls, nicht denunziert, sondern ernst genommen zu werden. Menschenrechte sind eben in christlicher Sicht auch Gottesrechte, in ihnen begründet. Das setzt kritische Akzente gegen eine allzu sehr subjektivistisch-individualistische und damit manchmal freizügig-liberalistische Interpretation der Menschenrechte, wie sie im Westen teilweise vorherrscht. Menschenrechte sind auch Pflichten und damit nicht einfach nur Ansprüche zur - manchmal willkürlich gedachten - Befriedigung privater Bedürfnisse und Interessen. Umgekehrt hat die kritische Anfrage der evangelischen Kirchen hohe Bedeutung für das religiöse Leben wie für die Politik in einem weltweiten Maßstab: Denn gerade in einer um Liberalität und Demokratie ringenden Weltmacht wie Russland ist es besonders wichtig, dass die individuellen Menschenrechte nicht kollektiven Zwängen und Sichtweisen geopfert werden, womöglich sogar unter dem Vorwand, damit der sozialen Dimension der Menschenrechte zu dienen. Insofern ist der religiöse, interkonfessionelle, christliche Menschenrechtsdialog auch für den allgemeinen säkularen Menschenrechtsdisput und insbesondere für die weltpolitische Verständigung zwischen West und Ost nicht zu unterschätzen. Die aktuellen Verbrechen gegen russische Menschenrechtler bestätigen wiederum, dass es höchste Zeit ist, hier auch orthodox-kirchlich Farbe zu bekennen - um der eigenen religiösen und menschlichen Glaubwürdigkeit willen.
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