Hilfreiche Texte

Link zum Mandala von Bruder Klaus
Georg Evers {*}

Schwieriges Zusammenleben

Christen und Muslime in Malaysia

 

Aus: Herder Korrespondenz, 4/2008, S. 208-213

 

    In Malaysia ging aus den Parlamentswahlen am 8. März die Opposition gestärkt hervor. Für sie hatten mehrheitlich nicht zuletzt die Christen im Land gestimmt. Die religiösen Minderheiten in Malaysia leiden nach wie vor unter dem Druck der muslimischen Mehrheit. So ist beispielsweise ein Religionswechsel für Muslime so gut wie unmöglich.

 

Am 14. Februar 2008 hatte die nationale Wahlkommission in Malaysia vorgezogene Parlamentswahlen für den 8. März angesetzt und die Parteien aufgefordert, innerhalb von zehn Tagen die Kandidatenlisten einzureichen. Vorausgegangen war die am Vortag, den 13. Februar 2008, durch Ministerpräsident Abdullah Badawi verfügte Parlamentsauflösung, wodurch die laufende Legislaturperiode um 14 Monate verkürzt wurde. Die Oppositionsparteien und andere Beobachter sprachen von einem "schmutzigen Trick" der seit der Gründung des Staates Malaysia 1957 herrschenden Regierungskoalition der Nationalen Front (Barisan Nasional), die damit den Oppositionspolitiker und vormaligen stellvertretenden Ministerpräsidenten Anwar Ibrahim von den Wahlen ausschalten wolle.

Anwar Ibrahim war auf Betreiben des vormaligen Ministerpräsidenten Mahathir Mohammed in einem juristisch höchst anfechtbaren Gerichtsverfahren 1999 zu sechs Jahren Haft wegen Korruption und 2000 zuzüglich zu neun Jahren Gefängnis wegen homosexueller Akte verurteilt worden. Im September 2004 hob das Höchste Gericht Malaysias zwar die Verurteilung wegen homosexueller Vergehen auf. Nach Verbüßung seiner Haftstrafe wegen Korruption blieb aber das von der malaysischen Verfassung vorgeschriebene Politikverbot von fünf Jahren für verurteilte Straftäter gegenüber Ibrahim Anwar in Kraft, das im April 2008 abgelaufen wäre.

 

Die Opposition wurde gestärkt

Der Ausgang der Parlamentswahlen vom März, bei der die Regierungsparteien ihre Zweidrittelmehrheit einbüßten und "nur" 60 Prozent der Stimmen erhielten, wurde in Malaysia als große Überraschung erfahren. Journalisten sprachen von einem Tsunami, der die jahrzehntelange Vorherrschaft der aus 14 Parteien bestehenden Nationalen Front ins Wanken gebracht hat. Trotz des kurzen Wahlkampfs hat die Oppositionsallianz, die Anwar Ibrahim zusammengebracht hatte, alles daran gesetzt, eine erneute Zweidrittelmehrheit der Regierungskoalition zu verhindern, was ihr auch zu ihrer eigenen Überraschung gelungen ist.

 


209

Die Oppositionsparteien, die sich aus der von Anwar Ibrahim geführten Parti Keadilan Raykyat, der islamistischen Parti Islam Se-Malaysia (PAS) sowie der chinesisch dominierten Democratic Action Party (DAP) zusammensetzt, haben in fünf der insgesamt dreizehn Bundesstaaten und drei Bundesterritorien gewonnen und erhielten zusammen 82 Sitze in dem 222 Sitze umfassenden Parlament.

Die Regierungskoalition BN kommt nur noch auf 137 Sitze, die übrigen gehen an unabhängige Parlamentarier. Damit verfügt die Regierungskoalition immer noch über eine klare absolute Mehrheit, aber für das Parteienbündnis, das bei den letzten Wahlen 2004 ein Ergebnis von 91 Prozent erzielt hatte, bedeutet der Ausgang der Wahlen eine klare Niederlage. Vor vier Jahren konnten die Oppositionsparteien sich nur in einem Bundesstaat durchsetzen und erhielten zusammen nicht mehr als 20 Abgeordnetensitze im Parlament.

Angesichts der etablierten Machtstrukturen im Land war im Vorfeld der Wahlen eigentlich kein größerer politischer Wandel erwartet worden. Den Oppositionsparteien ist es dann aber offensichtlich gelungen, die Unzufriedenheit mit der Regierung von Abdullah Badawi zu ihren Gunsten auszunutzen. Die wirtschaftliche Entwicklung des Landes, das in den letzten Jahrzehnten unter Ministerpräsident Mahathir einen ständigen Aufschwung erlebt hat, ist gegenwärtig eher rückläufig. Bei Umfragen im Vorfeld der Parlamentswahlen wurden von über 90 Prozent der Befragten die gestiegenen Lebenshaltungskosten als ein Hauptgrund für die weitverbreitete Unzufriedenheit mit der Arbeit der Regierung bezeichnet. Knapp dahinter rangierte der hohe Anstieg der Kriminalität im Lande, wodurch sich ein Unsicherheitsgefühl in der Bevölkerung verbreitete.

Hinzu kommt, dass sich die ethnischen Spannungen verstärkt haben, was wiederum einen Unsicherheitsfaktor im sozialen Zusammenleben darstellt. So haben schon im November 2007 Angehörige der indischen Minderheit Demonstrationen veranstaltet, um gegen die Benachteiligung ihrer Volksgruppe bei der staatlichen Förderpolitik zu protestieren. Anwar Ibrahim war der zentrale Sprecher bei einer Demonstration am 10. November 2007 in Kuala Lumpur, bei der mehrere Tausend Menschen für faire und saubere Wahlen demonstrierten. Da die Demonstration nicht genehmigt war, gingen die Sicherheitskräfte mit Tränengas und Schlagstöcken gegen die Demonstranten vor.

Beachtung fand auch das Wahlverhalten der Christen, die eine kleine Minderheit von knapp zehn Prozent darstellen und in der Vergangenheit wenig kritisches politisches Engagement gezeigt haben. Vor der Wahl gab es einen Wahlaufruf der "Vereinigung der Christen in Malaysia", die mit Hilfe von Flugblättern die Christen aufriefen, sich an der Wahl am 8. März "weise" und "verantwortlich" zu beteiligen. Der Präsident der Vereinigung, Bischof Paul Tan Chee-Ing, erklärte bei dieser Gelegenheit, dass die christliche Minderheit in Malaysia immer wieder seitens der Regierung diskriminiert worden sei und dass man sich vom Ausgang der Wahlen eine positive Wende in der Minderheitenpolitik verspreche. Die Mehrheit der Christen hat bei den Wahlen die Oppositionsparteien unterstützt. In einer Reihe von Pfarreien wurden Wahlveranstaltungen mit den Kandidaten der Regierung und der Opposition abgehalten, bei denen deutlich wurde, dass bei den Christen die Kritik an der Regierungspolitik eindeutig überwog.

 

Wettstreit um den "richtigen" Islam

Auch wenn die Oppositionsparteien bei den Märzwahlen für malaysische Verhältnisse sehr gut abgeschnitten haben, so ist eine dauerhafte Zusammenarbeit gegen die Regierungskoalition doch eher unwahrscheinlich. Zu groß sind die Unterschiede zwischen den Zielen der islamistischen PAS und den beiden anderen Parteien, als dass ein gemeinsames Programm beschlossen werden könnte. Die PAS hat als oberstes Ziel die Einführung der Scharia als Grundlage der Gesetzgebung in einem islamischen Staat Malaysia.

Sie hat sich von der United Malays National Organisation (UMNO), die innerhalb der Regierungskoalition die führende Partei darstellt, abgespalten, weil ihrer Ansicht nach die UMNO die islamischen Interessen nicht ausreichend vertritt. Seitdem wetteifert PAS mit der UMNO darum, welche der beiden Parteien mit ihren Programmen am besten für die Anliegen der Muslime in Malaysia eintritt. Für die PAS ist das Programm der UMNO, wonach Muslime in Malaysia sich der modernen Welt öffnen und Technologie zum Aufbau eines modernen islamischen Staates nutzen sollen, mit der von ihr vertretenen strengen und traditionellen Sicht des Islam nicht vereinbar.

Grundsätzlich sind sich beide muslimische Parteien einig, dass Malaysia, das der Verfassung nach ein säkularer Staat ist, ein islamischer Staat werden sollte. Über den Weg dorthin und die Ausgestaltung dessen, was ein "islamischer Staat" in der Praxis dann sein soll, sind sich die beiden Parteien alles andere als einig und werfen sich gegenseitig vor, Grundsätze des Koran zu verraten. Die UMNO, die bisher alle Ministerpräsidenten Malaysias stellte, versteht sich als die staatstragende Macht und legitime Vertretung der Muslime, die vor allem in der Zusammenarbeit mit den beiden anderen ethnische Interessen vertretenden Parteien, der Malaysian Chinese Association

 


210

(MCA) und des Malaysian Indian Congress (MIC), den nationalen Zusammenhalt der verschiedenen Volksgruppen in einem Einheitsstaat garantiert.

 

Die Katholiken stammen nicht aus der Mehrheitsbevölkerung

Wie in anderen südostasiatischen Ländern ist die katholische Kirche in Malaysia davon geprägt, dass ihre Mitglieder nicht aus der Mehrheitsbevölkerung kommen, sondern eine Kirche der eingewanderten Minderheiten von Chinesen und Indern ist oder aus Nachkommen der Stammesbevölkerung bestehen. Verbunden mit der historischen Tatsache, dass es westliche Missionare waren, die während der Zeit der kolonialen Herrschaft der Portugiesen, der Holländer und Engländer das Christentum ins Land brachten, führt dies dazu, dass dem Christentum generell, und eben auch der katholischen Kirche in Malaysia der Charakter einer fremden importierten Religion anhaftet.

Andererseits stellen die christlichen Kirchen in Malaysia die einzige religiöse und gesellschaftliche Gruppierung dar, die von ihrem Selbstverständnis her nicht nur auf eine der im Lande lebenden Volksgruppen beschränkt ist, sondern sich aus Angehörigen aller Gruppierungen rekrutiert. Am stärksten ist die Zahl der Christen, die im Landesdurchschnitt 6,5 Prozent der Bevölkerung ausmachen, in Nordborneo in den Provinzen Sarawak mit 30 Prozent und in Sabah mit 20 Prozent.

Spätestens seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil hat die katholische Kirche in Malaysia sich um Inkulturation der christlichen Botschaft bemüht. Die Schwierigkeit bei diesem Unternehmen besteht allerdings darin, dass es nicht so offensichtlich ist, in welche der in Malaysia vorhandenen kulturellen oder religiösen Traditionen das Evangelium inkulturiert werden soll. Die Mehrheitskultur ist zweifellos die malaiische, die aber ganz vom Islam durchtränkt ist. Neben der malaiischen gibt es die chinesische, die indische und die Vielfalt der Stammeskulturen.

Als Liturgiesprache wurde nach dem Konzil Bahasa Malaysia, die nun einmal die nationale Sprache ist, als Liturgiesprache eingeführt. Daneben wird in der Liturgie aber auch Chinesisch und Tamilisch gebraucht. In der Liturgie selber wurden einige Elemente aus der chinesischen und auch aus der indischen Tradition, wie der Gebrauch von Öllampen, Weihrauchstäbchen, Früchte- und Blumenopfer übernommen.

Schon 1982 erließ die Regierung ein Gesetz, das den Gebrauch von 25 arabischen Lehnwörtern, die in die Nationalsprache Bahasa Malaysia Einzug gefunden hatten, ausschließlich den Muslimen vorbehielt und ihren Gebrauch in der Verkündigung oder im Gottesdienst für die Angehörigen nicht-muslimischer Religionen untersagte. Der Gebrauch dieser Ausdrücke im christlichen Gottesdienst wurde zwar später wieder erlaubt, nicht aber der Gebrauch in der Öffentlichkeit und in öffentlich vertriebenen Druckerzeugnissen, einschließlich der Bibel. Es handelt sich bei diesen Wörtern um zentrale Begriffe wie der Gebrauch von "Allah" für den Gottesnamen, "Salat" als Bezeichnung für Gebet und Liturgie, "Injil" für Evangelium, "Nabi" für Prophet, "Hadith" für Lehre, "Imam" für Priester und andere mehr.

Dieses Verbot führte unter anderem dazu, dass der Import von Bibeln und anderen religiösen Schriften aus Indonesien verboten wurde, da diese Ausdrücke in der Bahasa Indonesia, einer mit der in Malaysia gesprochenen Bahasia Malaysia mehr oder weniger deckungsgleichen Sprache, selbstverständlich von Christen gebraucht werden. Im Zusammenhang damit kommt es immer wieder zu teils bizarren Zwischenfällen, bei denen übereifrige Beamte des Zolls und anderer Regierungseinrichtungen Beschlagnahmungen von aus Indonesien stammender religiöser Literatur vornehmen.

Im Dezember 2007 hatten Beamte der Inneren Sicherheit in mehreren Buchläden Kinderbücher beschlagnahmt, weil in ihnen Propheten abgebildet waren, die auch im Islam verehrt werden. Als Begründung für diese Maßnahme machten sie geltend, dass diese Abbildungen dem Bilderverbot des Islam widersprächen und zu Unruhe in der Bevölkerung führen könnten. Nach dem Verständnis dieser Beamten gilt das Bilderverbot nicht nur für Muslime, sondern kann und muss auch auf alle Nicht-Muslime ausgedehnt werden. Die Konsequenz dieser radikalen Sicht wäre, dass nicht nur Abbildungen des Propheten Mohammad, sondern auch aller anderen heiligen Personen, wie Moses, ja selbst Jesus, der im Islam schließlich auch als Prophet gilt, nicht nur für Muslime, sondern auch für Christen verboten wären. Auf die Proteste aus christlichen Kreisen reagierend hat das Innenministerium die Beamten angewiesen, diese restriktiven Maßnahmen zu beenden.

 

Die Menschenrechte sind nach wie vor bedroht

Diese Zwischenfälle machen deutlich, dass die interreligiösen Beziehungen in Malaysia durch das Wachsen des Einflusses islamistischer Kreise sich in den letzten Jahren verschlechtert haben. Die Bemühungen um interrelgiösen Dialog haben darunter gelitten. Die nach dem Konzil in der katholischen Kirche begonnenen Bestrebungen, den Dialog mit den Muslimen und den anderen Religionen in Malaysia zu fördern, sind dadurch stark beeinträchtigt worden. Immer häufiger wird gefragt, ob es Sinn mache, sich auch weiterhin um Dialog mit den Muslimen zu bemühen, wenn von deren Seite so wenig an positiven Signalen komme. Auch die anderen Religionsgemeinschaften in Malaysia sehen sich durch die Zunahme islamistischer Strömungen bedroht.

Ein Zeichen für die Situation des interreligiösen Zusammenlebens ist die schon vor einigen Jahren erfolgte Gründung eines Dachverbandes der nicht-islamischen Religionen in Malaysia, des "Interreligiösen Konsultativrats von Buddhisten, Christen,

 


211

Hindus und Sikhs" (MCCBHS), dessen Ziel es ist, die Interessen der nicht-islamischen Religionen gegenüber dem Staat, aber vor allem gegenüber den islamistischen Gruppierungen in Malaysia zu verteidigen.

 

Schwierigkeiten beim Wechsel der Religion

In der relativ kurzen Geschichte Malaysias hat es viele Fälle von Menschenrechtsverletzungen gegeben. Das aus der Zeit der britischen Kolonialherrschaft stammende und in den später unabhängig gewordenen Staat Malaysia übernommene Gesetz zur inneren Sicherheit dient immer noch als fadenscheinige Legitimation dazu, ohne Gerichtsverfahren gegen Oppositionelle und als kriminell bezeichnete Personen vorzugehen. Diese in der Interior Security Act (ISA) enthaltenen Ausnahmeregelungen, die Verhaftungen ohne Anklageerhebung auf unbestimmte Zeit zur Sicherung der inneren nationalen Ordnung erlauben, sind in der Vergangenheit immer wieder eingesetzt worden, um für die Regierung kritische Einzelpersonen und Gruppierungen mundtot zu machen.

Dies geschah unter Mahathir beispielsweise im Vorgehen gegen Kritiker aus Reihen der christlichen Soziallehre an der ungehemmten Wirtschaftspolitik, die zur Verhaftung von elf kirchlichen Aktivisten im Jahr 1987 führten. Der Führer dieser Gruppe, Bruder Anthony Rogers, wurde für ein Jahr inhaftiert, ohne dass gegen ihn ein Verfahren eröffnet worden wäre. Auch das Vorgehen gegen Anwar Ibrahim war zwar äußerlich als Verfolgung eines kriminell gewordenen Politikers dargestellt worden, stand aber in einem engen Zusammenhang mit der Wahrung der inneren Ordnung. Die Regelungen der ISA mussten auch herhalten, als 2001 gegen die von der Frau Anwar Ibrahims gegründete Oppositionspartei Keadilan vorgegangen wurde und sieben ihrer Politiker wegen Gefährdung der inneren Sicherheit verhaftet wurden.

Bedroht ist in Malaysia auch ein anderes wichtiges Menschenrecht: die Pressefreiheit. Seit der Gründung des Staates sind in Malaysia Gesetze eingeführt worden, durch die die freie Meinungsäußerung eingeschränkt wird. Die modernen Medien Presse, Funk und Fernsehen, sowie das Internet sind kontrolliert. Kritische Stimmen werden schnell mundtot gemacht, Zeitungen werden kontrolliert, üben sich vorbeugend in Selbstkritik, kritische Journalisten sind von Entlassung bedroht. Am wenigsten erfolgreich sind die repressiven Maßnahmen der Regierung im Hinblick auf das Internet, das sich als ein für die Kontrolle sperriges Instrument erweist.

 


212

Nach der Verfassung gibt es in Malaysia Religionsfreiheit für alle Bürger. Der Islam gilt als Staatsreligion oder "Religion des Landes", zu der alle Malaien von Geburt an gehören. Nach der Verfassung Malaysias (Art. 160, Nr. 2) gilt als Malaie, "wer sich zum Islam bekennt, gewohnheitsmäßig die malaiische Sprache spricht und sich an malaiische Bräuche hält". Dies hat zur Folge, dass Malaie-Sein mit Muslim-Sein gleichgesetzt wird, auch wenn natürlich Angehörige anderer Volksgruppen ebenfalls Muslime sind. Einer malaiischen Frau ist es daher verwehrt, mit einem Nicht-Muslim eine Ehe einzugehen.

Religionsfreiheit verstanden als die Freiheit, sich einer Religion anzuschließen und diese zu verlassen, beispielsweise durch die Konversion zu einer anderen Religion, gilt nur eingeschränkt in Malaysia. Muslime dürfen unter Nicht-Muslimen Mission betreiben, um sie zum Anschluss an den Islam einzuladen. Im Hinblick auf die Angehörigen der Stammesreligionen im Norden Borneos in den Provinzen Sarawak und Sabah oder in den im Norden der malaysischen Halbinsel gelegenen Provinzen Malaysias gibt es eine mit staatlichen finanziellen Zuschüssen unterstützte aktive Missionstätigkeit von Muslimen, um diese ethnischen Gruppen für den Islam zu gewinnen.

 

Die Spannung zwischen säkularer und religiöser Gerichtsbarkeit

Eine Missionstätigkeit nicht-muslimischer Religionen mit dem Ziel, Muslime für ihre Religionsgemeinschaft zu gewinnen, ist dagegen nicht erlaubt, denn Muslime haben de facto nur eine eingeschränkte Freiheit, die Religion zu wechseln. Ein Muslim, der in Malaysia seine Religion wechseln will, wird als Abtrünniger angesehen, da nach der Scharia ein Abfall vom Islam nicht erlaubt ist und als schwer sündhaft angesehen wird. Der Religionswechsel eines Muslim ist nur unter Einhaltung sehr strikter Regeln und nach einem langen Verfahren möglich, was dazu führt, dass er praktisch unmöglich wird.

Das Verfahren sieht vor, dass zunächst ein offizieller Antrag (Boranag Keluar Islam) auf Religionswechsel beim staatlichen Religionsbüro eingereicht wird, wo der Antragsteller seine Motive offenlegen muss, die ihn zum Religionswechsel führen. Darauf folgt eine zweijährige Karenzzeit, in der der Antragsteller darauf geprüft wird, ob er tatsächlich den Islam verlassen will und nicht doch eines "Besseren" belehrt werden kann. Es gibt eigene "Umerziehungszentren", in denen potenzielle Apostaten vom Islam oft intensiven Druck aushalten müssen, um an ihrem Vorhaben des Religionswechsels festhalten zu können. Die letzte Entscheidung trifft dann ein Scharia-Gericht, wodurch es schließlich muslimische Rechtsgelehrte oder Imame sind, die den Ausschlag geben.

Wie in anderen islamischen geprägten Ländern auch zeigt sich hier eine Spannung zwischen nach der Verfassung garantierten Rechten und damit verbundener säkularer Gerichtsbarkeit und religiösen Vorschriften der Scharia und religiöser Gerichtsbarkeit. Bei diesen parallelen gesetzlichen Systemen von Zivilrecht und Scharia-Recht ist im Konfliktfall in Familien- und Eherechtsangelegenheiten die religiöse Gerichtsbarkeit der muslimischen Rechtsgelehrten ausschlaggebend. Da das Zivilrecht unter die Zuständigkeit der Bundesstaaten der malaysischen Föderation fällt, gibt es auf diesem Gebiet von Bundesstaat zu Bundesstaat sehr unterschiedliche Regelungen.

 

Der Fall Lina Joy

Am 30. März 2007 hat das Gericht der Föderation Malaysias als letzte Instanz entschieden, dass die Bekehrung von Frau Lina Joy vom Islam zum Christentum nicht anerkannt werden könne und daher auch eine Eintragung der Änderung ihrer Konfessionszugehörigkeit im Personalausweis nicht möglich sei. Zwei der drei mit der Angelegenheit befassten Richter befanden, dass ein Zivilgericht in dieser Angelegenheit nicht zuständig sei und verwiesen den Fall von Lina Joy an das islamische Religionsgericht, das auf der Grundlage der Scharia eine Entscheidung treffen solle. Der Präsident des Obersten Gerichts, Richter Ahmad Fairuz Scheich Abdul Halim, erklärte, dass Fälle von Apostasie in die Kompetenz der Scharia-Gerichte fallen und dass die zivilen Gerichte damit nicht befasst werden dürften. Die abweichende Stimme kam vom katholischen Richter Richard Malanjum, der die Meinung vertrat, dass es sinnlos sei, Lina Joy an ein Scharia-Gericht zu verweisen, das Apostasie als ein Verbrechen ansehe. Die negative Entscheidung des höchsten Gerichts bedeutet, dass Lina Joy ihren Mann gesetzlich nicht heiraten kann, es sei denn, dass dieser sich vorher zum Islam bekehrte.

Der Generalsekretär des Rates der Kirchen von Malaysia Hermen Shastri drückte seine Enttäuschung aus und stellte fest, dass es damit für Lina Joy praktisch unmöglich werde, weiterhin in Malaysia leben zu können. Die Weigerung des zivilen Gerichtes, in diesem wie auch in anderen Fällen, Konvertiten aus dem Islam zum Christentum das Recht auf Religionsfreiheit zuzuerkennen und eine erfolgte Konversion auch gerichtlich anzuerkennen, werde große Folgen für das Zusammenleben von Angehörigen der verschiedenen Religionen in Malaysia haben.

Der katholische Bischof Paul Tan Chee Ing von Melaka-Johor und der Präsident des Kirchenrats von Malaysia drückten ebenfalls ihre Enttäuschung und Trauer über die Entscheidung des obersten Gerichts aus. Die Weigerung der für die Ausgabe von Personalausweisen zuständigen Behörde, die schon vor Jahren erfolgte Bekehrung von Lina Joy zum Christentum auch in ihrem Personalausweis zu vermerken und die Anerkennung der erfolgten Konversion von einem Entscheid durch ein islamisches Gericht abhängig zu machen, stelle eine Verletzung des Menschenrechts auf Religionsfreiheit dar und ver-

 


213

stoße gegen den Artikel 11 der malaysischen Verfassung, der Religionsfreiheit garantiere.

Die Vorgeschichte dieser Kontroverse beginnt damit, dass im Jahr 1990 Lina Joy, geborene Azlina Jailani, nach einer längeren Bekanntschaft mit einem Katholiken sich im Alter von 42 Jahren zum Christentum bekehrt hat. Nach einer langen Probe- und Bewährungszeit wurde sie 1998 in Kuala Lumpur getauft und hat dabei den Namen Lina Joy angenommen. Im darauffolgenden Jahr stellte sie bei der Passbehörde den Antrag, diese Änderung in ihrem Zivilstand auch in ihrem Personalausweis vermerken zu lassen.

Die Namensänderung wurde von der zivilen Behörde zwar akzeptiert, die sich aber weigerte, in der Rubrik "Religionszugehörigkeit" Lina Joy als Christin zu registrieren, bevor nicht ein islamisches Gericht ihre Konversion anerkannt habe. Lina Joy weigerte sich, ein islamisches Gericht in dieser Sache zu bemühen, weil sie sich nur zu gut bewusst war, dass nach islamischem Recht auf Apostasie vom Islam die Todesstrafe steht oder diese zumindest mit Gefängnis geahndet werden muss. Apostaten werden zudem in Malaysia oft in Umerziehungslager gesteckt.

Nach der negativen Entscheidung des Obersten Gerichts, sich in dieser Angelegenheit zuständig zu erklären, wurde von verschiedenen Seiten mehrfach gefordert, dass es eine gesetzliche Regelung für diesen und ähnliche Fälle geben müsse. In der gegenwärtigen politischen Konstellation ist an eine durch das malaysische Parlament beschlossene Änderung kaum zu denken. Für die 26 Millionen Malaysier, von denen nach offiziellen Angaben 55 Prozent zum Islam gehören, gilt, dass in Familienangelegenheiten, in Ehefragen und in Fragen von Grundstücksbesitz nur die religiösen Gerichte, aber nicht zivile Gerichte zuständig sind.

 

    {*} Georg Evers (geb. 1936), promovierte bei Karl Rahner über Theologie der Religionen. Von 1979-2001 war er Asienreferent im Missionswissenschaftlichen Institut Missio (Aachen). In dieser Eigenschaft unternahm er zahlreiche Reisen in asiatische Länder und wirkte bei wichtigen theologischen Konferenzen im Rahmen der Vereinigung Asiatischer Bischofskonferenzen (FABC) mit. Zahlreiche Veröffentlichungen zum interreligiösen Dialog und zur Theologie der Mission.

 

Link to 'Public Con-Spiration for-with-of the Poor'